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− | ==INSPIRE-Umsetzung== |
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− | Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, Ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen. |
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− | ===Wer ist betroffen?=== |
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Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht. |
Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht. |
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+ | ===test2=== |
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− | ===Welche Daten sind betroffen?=== |
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Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen. |
Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen. |
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Version vom 29. April 2020, 10:43 Uhr
bla
test1
Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht.
test2
Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen.
test3
asdada