Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung zur Barrierefreiheit=
 
=Erklärung zur Barrierefreiheit=
   
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffentlichten Website des HVBG.
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Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffent-lichten Inhalte und Dokumente.
   
 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
 
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
 
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessisches Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
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hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verord-nung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
   
 
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen==
 
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen==
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Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
 
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
 
der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
 
der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
   
Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.
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Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch be-müht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu ma-chen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
 
   
 
==Nicht barrierefreie Inhalte==
 
==Nicht barrierefreie Inhalte==
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Aufgrund einer Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
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Aufgrund einer eigenen Einschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
   
 
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT==
 
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT==
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Barriere:
 
Barriere:
 
*Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
 
*Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
*Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
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*Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
 
*Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
 
*Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
 
*Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
 
*Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
*Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
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*Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehre-ren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Ge-oportal Hessen ist nur Vermittler.
   
 
==Unverhältnismäßige Belastung==
 
==Unverhältnismäßige Belastung==
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Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
 
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
 
unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
 
unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
 
Teilbereich:
 
Teilbereich:
*Beschreibung
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Beschreibung
:Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.
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*Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.
   
 
==Kein Anwendungsfall==
 
==Kein Anwendungsfall==
 
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
 
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
 
Inhalt:
 
Inhalt:
 
:Beschreibung
 
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<li>Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT</li>
<li>Beschreibung</li>
 
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
 
 
<li>Barrierefreie Alternative</li>
 
<li>Barrierefreie Alternative</li>
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==Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit==
 
==Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit==
Diese Erklärung wurde am 21. September 09.2020 erstellt.
 
   
 
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
==Geplante Maßnahmen==
 
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Wir sind bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestallten.
 
 
==Geplante Maßnahmen==
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.
 
 
Wir sind stetig bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestallten.
   
 
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
 
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
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*[https://prototyp.geoportal.hessen.de/article/Leichte_Sprache/ Leichte Sprache]
*Leichte Sprache
 
   
 
==Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit==
 
==Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit==
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sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
 
sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
 
Ansprechperson:
 
Ansprechperson:
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<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
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<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
 
<span class="address">beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation</span>
 
<span class="address">beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation</span>
<span class="address">Schaperstraße 16</span>
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<span class="address">Schaperstraße 16</span>
 
<span class="address">65195 Wiesbaden</span>
 
<span class="address">65195 Wiesbaden</span>
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<span class="address">Tel.: +49 (0)611 535-5513</span>
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<span class="address">Tel.: +49 (0)611 535-5513
 
<span class="address">Email: [mailto:gdi-hessen@hvbg.hessen.de gdi-hessen@hvbg.hessen.de]</span>
 
<span class="address">Email: [mailto:gdi-hessen@hvbg.hessen.de gdi-hessen@hvbg.hessen.de]</span>
   
 
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik==
 
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik==
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Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
 
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
 
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
 
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
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Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwa-chungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
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<span class="address">Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik</span>
 
<span class="address">Hessisches Ministerium für Soziales und Integration</span>
 
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span>
   
'''Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik'''
 
<span class="address">Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span>'''
 
 
<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span>
 
<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span>
 
<span class="address">Landesbeauftragte für barrierefreie IT</span>
 
<span class="address">Landesbeauftragte für barrierefreie IT</span>
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<span class="address">Neuen Bäue 2</span>
 
<span class="address">Neuen Bäue 2</span>
 
<span class="address">35390 Gießen</span>
 
<span class="address">35390 Gießen</span>
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<span class="address">Telefon: +49 641 303 - 2901</span>
 
<span class="address">Telefon: +49 641 303 - 2901</span>
 
<span class="address">E-Mail: [mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]</span>
 
<span class="address">E-Mail: [mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]</span>
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[[Media:Erklärung_Barrierefreiheit.pdf|Die Erklärung zu Barrierefreiheit als Download]] (PDF / 28 KB)

Version vom 18. November 2020, 10:58 Uhr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffent-lichten Inhalte und Dokumente.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verord-nung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch be-müht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu ma-chen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund einer eigenen Einschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
  • Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
  • Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
  • Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehre-ren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Ge-oportal Hessen ist nur Vermittler.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde. Teilbereich: Beschreibung

  • Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT. Inhalt:

Beschreibung
  1. Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
  2. Barrierefreie Alternative

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.

Geplante Maßnahmen

Wir sind stetig bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestallten.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Ansprechperson:

Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwa-chungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de


Die Erklärung zu Barrierefreiheit als Download (PDF / 28 KB)