Glossar/H
Aus Geoportal
HVGG
Liegenschaften nach dem Hessischen Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (HVGG) sind Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude. Die Vermessung gilt als Nachweis der Liegenschaft.
Liegenschaften nach dem Hessischen Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (HVGG) sind Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude. Die Vermessung gilt als Nachweis der Liegenschaft.