Glossar/H: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2020, 14:55 Uhr
HVGG
Liegenschaften nach dem Hessischen Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (HVGG) sind Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude. Die Vermessung gilt als Nachweis der Liegenschaft.